Rechtsprechung
SG Heilbronn, 16.08.2019 - S 7 AL 2542/19 ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Heiminterne Ausbildung zum Bäckereifachverkäufer ist von Bundesagentur für Arbeit vorläufig zu finanzieren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- datev.de (Kurzinformation)
Heiminterne Ausbildung zum Bäckereifachverkäufer ist von Bundesagentur für Arbeit vorläufig zu finanzieren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesagentur für Arbeit muss heiminterne Ausbildung zum Bäckereifachverkäufer vorläufig finanzieren - Organisatorische Unstimmigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit zwischen Landratsamt und Bundesagentur für Arbeit dürfen nicht zu Lasten des Antragsteller gehen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - besondere Leistung …
Auszug aus SG Heilbronn, 16.08.2019 - S 7 AL 2542/19
Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer a.a.O. Rdnr. 42; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, Rn. 20 - 21, juris).Im Verhältnis zum behinderten Menschen wird dadurch eine eigene gesetzliche Verpflichtung des zweitangegangenen Trägers begründet, die - vergleichbar der Regelung des § 107 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - einen endgültigen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistungen in diesem Rechtsverhältnis bildet (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, Rn. 23, juris) (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, Rn. 23 ff., juris).
Vor diesem Hintergrund war bei Abwägung sämtlicher Umstände festzustellen, dass den Interessen des Antragstellers gegenüber den Interessen der Antragsgegnerin, die vor allem die Interessen des die Maßnahme finanzierenden Steuerzahlers vertritt, vorliegend Vorrang einzuräumen ist (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, Rn. 41, juris).
- BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R
Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4 …
Auszug aus SG Heilbronn, 16.08.2019 - S 7 AL 2542/19
Denn die Zuständigkeitszuweisung des § 14 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zum behinderten Menschen auf alle Rechtsgrundlagen, die in der konkreten Bedarfssituation für Reha-Träger vorgesehen sind (zuletzt BSG 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R, juris RdNr. 11 m.w.N.).